Die farbigen 100ml-Messschaufeln sind als Wägeschaufel geeignet und sind lieferbar in acht verschiedenen Farben. Mit präzise geformter Füllkante und komfortablem, stabilem Griff. Gut lesbare Volumenangabe auf der Oberseite des Griffs. Lebensmittelgeeignet entsprechend Verordnung (EG) Nr. 10/2011. Made in Germany by Vitlab® zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. Spatel, Schaufeln, Kellen und Löffel in Labor und Apotheke bei chemoLine® - eine Produktübersicht!
Die bunten Kunststoff-Messschaufeln sind in folgenden Farben und 100ml Volumen ab 1 Stück ohne Mindermengenaufschlag im Shop einkaufen:
Prod-ID: |
Farbe |
Volumen (ml) |
OEM-Nr.: |
Bild |
50-1820 |
rot |
100 |
396940 |
 |
50-1821 |
grau |
100 |
396943 |
50-1822 |
schwarz |
100 |
396944 |
50-1823 |
gelb |
100 |
396946 |
50-1824 |
blau |
100 |
396950 |
50-1825 |
grün |
100 |
396952 |
50-1826 |
hellblau |
100 |
396955 |
50-1827 |
ultramarin |
100 |
396956 |
Für den wirksamen Einsatz von Granulaten, Pulver oder Flüssigkeiten ist oft das Maß von Bedeutung. Schaufeln aus Kunststoff mit exakten Volumina erleichtern das maßgenaue Abfüllen definierter Mengen zum Beispiel in der Landwirtschaft, in Laboratorien, in medizinischen Bereichen, in der Lebensmittelindustrie, in der Reinigungsbranche und bei der Verwendung von Farben oder Chemikalien. Gut lesbare Volumenangabe auf der Oberseite des Griffs!
Die Messschaufeln sind aus dem Kunststoff Polypropylen (PP) gefertigt. PP hat eine ähnliche Struktur wie PE. Jedoch sitzt an jedem zweiten C-Atom der Kohlenstoffkette eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung. Der größte Vorteil -verglichen mit PE - ist seine höhere Temperaturbeständigkeit. Es kann wiederholt bei 121 °C autoklaviert werden. Die gute mechanische und chemische Beständigkeit ist vergleichbar mit PE, doch kann PP merklich leichter durch stark oxidierende Chemikalien angegriffen werden. Versprödungstemperatur: 0°C, Dichte 0,90 g/ml, bruchfest.
Lebensmittelgeeignet entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der Bedarfsgegenständeverordnung (Lebenmittelbedarfsgegenstände) bzw. den Verordnungen (EG) Nr.1935/2004, (EG) Nr.975/2009 und (EG) Nr.10/2011 in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Verwendung von Produkten aus Kunststoff ist in der Lebensmittelindustrie nicht mehr wegzudenken. Das hat gute Gründe: Durch ihre hohe Bruchsicherheit reduzieren sie erheblich das Sicherheits- und Verletzungsrisiko und erlauben eine lange Verwendungszeit. Für die Herstellung unserer lebensmittelgeeigneten Produkte verwenden wir hochwertiges Polypropylen (PP) oder Styrol- Acrylnitril-Copolymer (SAN) und Pigmenten.
Bei den Prüfungen der Produkte auf Einhaltung der Grenzwerte für die Globalmigration (bzw. der spezifischen Migrationsgrenzwerte) wurden keine Überschreitungen festgestellt. Auch bei den sensorischen Prüfungen waren keine geruchlichen und geschmacklichen Beeinträchtigungen feststellbar. Die Prüfung erfolgte nach den Richtlinien 82/711/EWG und 85/572/EWG durch ein unabhängiges, akkreditiertes Institut.
Entsprechend der vorliegenden Bescheinigungen sind alle zur Herstellung der Produkte verwendeten Ausgangsstoffe in der Bedarfsgegenstände-Verordnung (Stand: 20.12.2006) bzw. der Verordnung (EG) Nr.10/2011 aufgeführt. Sie stellen somit lebensmittelrechtlich zulässige Ausgangsstoffe dar und dürfen mit den dort angegebenen Beschränkungen bezüglich der Migrationsgrenzwerte und zulässigen Restgehalte im Endprodukt zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen eingesetzt werden.
Die gekennzeichneten Produkte aus PP sind für den Kontakt mit allen Lebensmittelkategorien geeignet, sofern eine Kontaktzeit von 24 h und eine Kontakttemperatur von 40 °C nicht überschritten werden.
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