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Poster - Stoffgefahren im GHS-Spaltenmodell und ihre Kennzeichnung

Artikelnummer: 40-0060
 
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Beschreibung:

Stoffgefahren im GHS-Spaltenmodell (TRGS 600) und ihre Kennzeichnung (TRGS 201) als Poster (Plakat, Schaubild), DIN A1 (84,1 cm x 59,4 cm)

Schulunterricht mit Gefahrstoffen ist nur noch zulässig, wenn zuvor:

  • eine lerngruppenabhängige Gefährdungsbeurteilung dokumentiert,
  • eine Substitutionsprüfung durchgeführt,
  • geeignete Schutzmaßnahmen getroffen sowie
  • die Schüler entsprechend unterwiesen wurden.

Das hat im Februar 2013 die Kultusministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) in einer neuen Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU) beschlossen.

Das Plakat „Stoffgefahren im GHS-Spaltenmodell (TRGS 600) und ihre Kennzeichnung (TRGS 201)“ liefert wesentliche Informationen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Somit ist es ein grundlegendes Arbeitsmittel zur Entwicklung neuer interessanter Schulversuche und einer spontan forschend-entwickelnden Gestaltung des Unterrichts.

Das Lernposter wird insbesondere genutzt als:

  • Unterweisungshilfe zur Erläuterung des Kenn­zeichnun­gs­ver­fahrens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
  • Übersicht des GHS-Spaltenmodells der DGUV,
  • Erläuterung, wie das temperaturabhängige Freisetzungsverhalten von Gefahrstoffen aus den Siedepunkten der verwendeten Stoffe abgeschätzt werden kann, sowie als
  • optimale Ergänzung zur Gefahrstoffmanagementsoftware CHEmac-win.

Folgende Tabellen sind abgebildet:

Tabelle 1: Stoffgefahren und ihre Kennzeichnung durch Piktogramme und Phrasen inkl. der entsprechenden H-Sätze (Hazard Statements) und EUH-Sätze (European Hazard Statements)

Diese Tabelle basiert auf dem Modell des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS-Spaltenmodell). Sie bildet die kennzeichnungspflichtigen Stoffgefahren nach ihrer Wirkungsweise in vier Spalten ab:

  • physikalisch-chemische Gefahren,
  • akute Gesundheitsgefahren,
  • chronische Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren.
  • Die Gefahrenhöhe wird von oben nach unten abnehmend in fünf Zeilen dargestellt:
  • sehr hoch,
  • hoch,
  • mittel,
  • gering und
  • vernachlässigbar.

Tabelle 2: Nicht gekennzeichnete Gefahren im GHS-Spaltenmodell

  • Diese Tabelle macht das Freisetzungsverhalten von Stoffen deutlich bzw. den mathematischen Zusammenhang zwischen Anwendungstemperatur und Siedepunkt bei Normaldruck.

Tabelle 3: Kennzeichnung von Standflaschen zum Handgebrauch.

  • Diese Tabelle zeigt die möglichen Piktogramm-Phrasen-Kombinationen, bei deren Abbildung auf die Verwendung von Signalwörtern und P-Sätzen verzichtet werden kann. Sie kommen zum Einsatz, wenn Standflaschen zum Handgebrauch im Unterricht bereitgestellt werden. Aus Schülerperspektive verbessert die Verwendung der Piktogramm-Phrasen-Kombinationen mit ihrer hohen Aussagekraft die intuitive Erkennbarkeit der tatsächlichen Gefahrenpotentiale.

Tabelle 4: Expositionspfade und ihre Kennzeichnung

  • Die Gesundheitsgefahren, die von chemischen Stoffen ausgehen, gliedern sich auf in Gefahren bei
  • Hautkontakt (inkl. Augenkontakt),
  • Augenkontakt,
  • Verschlucken und
  • Einatmen,
  • entweder einzeln vorkommend oder in Kombinationen. Diese Tabelle veranschaulicht, wie die jeweiligen Gefahren zu kennzeichnen sind, wobei die auf dem Poster dargestellte Form auch den Standardetiketten auf Standflaschen entspricht. Zudem sind den verschiedenen Gesundheitsgefahren die entsprechenden H-Sätze zugeordnet, um bei Zwischenfällen entsprechend schnell angemessene Maßnahmen ergreifen zu können.

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